Wir bieten auch die hauswirtschaftliche Versorgung nach §45b SGB XI an.
Holen Sie sich Ihre kostenlose Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1!
Der Entlastungsbetrag beträgt 131,-€ pro Monat und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung! Private Zuzahlungen sind möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit 40% der Ihnen zustehenden Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2) für Betreuungsleistungen zu verwenden. Für alle gesetzlich Versicherten besteht die Möglichkeit, dass wir mit einer von Ihnen erteilten Abtretungserklärung alle hier aufgeführten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Einfach und ohne großen Aufwand.
Beispielrechnung:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | 40% für Haushaltshilfe |
1 | - | - |
2 | 796,-€ | 318,40€ |
3 | 1497,-€ | 598,80€ |
4 | 1859,-€ | 743,60€ |
5 | 2299,-€ | 919,60€ |
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für die Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung zu nutzen. (ab 01.07.2025 insgesamt 3539,-€ pro Jahr)
Die Leistungen können täglich, wöchentlich oder 14-tägig erbracht werden. Die Zeiträume und der jeweilige Rhythmus werden dem einzelnen Kunden und dessen Bedarf angepasst.
Haushaltshilfen mit Abrechnung über die Unfallversicherungen
Haben Sie über Ihre Unfallversicherung für einen befristeten Zeitraum Ansprüche auf eine Haushaltshilfe, rechnen wir diese ebenfalls gerne nach Erhalt der Kostenübernahme direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab!
Da vielen Menschen Kontinuität sehr wichtig ist, wird Ihnen eine feste Mitarbeiterin zugeteilt. Sollte diese aufgrund eines Urlaubs / einer Erkrankung nicht zur Verfügung stehen wird Ihnen auf Wunsch ersatzweise eine andere Mitarbeiterin gestellt.